Strom

Smart Meter in Deutschland: Von Feldtests zum Pflicht-Rollout

Digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul in einem Zählerschrank im Keller

Bevor in Deutschland das erste zertifizierte Smart-Meter-Gateway eingebaut wurde, hatten Energieversorger schon jahrelang getestet. Etwa zwischen 2008 und 2014 liefen zahlreiche Pilotprojekte, in denen Tausende Haushalte elektronische Zähler mit Datenanbindung bekamen. Eines davon war ein Programm von E.ON in Bayern mit 10.000 Smart Metern, das bis heute in Fachaufsätzen über Kommunikationstechnik für Smart Grids als Beispiel auftaucht. Von diesen Feldtests bis zum heutigen Rollout war es ein langer und holpriger Weg.

Was die frühen Feldtests klären sollten

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2008 wurde der Messstellenbetrieb für den Wettbewerb geöffnet. Die EU verlangte im dritten Binnenmarktpaket von 2009, dass Mitgliedstaaten intelligente Messsysteme einführen, wenn eine Kosten-Nutzen-Analyse das rechtfertigt. Versorger und Netzbetreiber wollten wissen, worauf sie sich einlassen. Die Fragen waren sehr praktisch:

  • Welche Übertragung funktioniert im Keller eines Mehrfamilienhauses: Powerline über das Stromkabel, Mobilfunk oder DSL?
  • Wie zuverlässig kommen Messwerte beim Netzbetreiber an, und was kostet der Betrieb pro Zähler im Jahr?
  • Ändern Haushalte ihr Verhalten, wenn sie ihren Verbrauch sehen oder einen variablen Tarif angeboten bekommen?

Bekannt wurde etwa „Mülheim zählt“ von RWE, bei dem in Mülheim an der Ruhr ein großer Teil der Haushalte neue Zähler erhielt. Parallel förderte die Bundesregierung im Programm E-Energy sechs Modellregionen, die intelligente Zähler mit Netzsteuerung und regionalen Marktplätzen verbanden.

Bei der Sparwirkung fielen die Ergebnisse ernüchternd aus. Viele Auswertungen fanden Einsparungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich, manche gar keine. Technisch zeigte sich, dass Powerline in einigen Netzen an Grenzen stieß und Mobilfunk im Keller oft schlecht ankommt. Politisch folgenreich war eine Kosten-Nutzen-Analyse im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums von 2013. Sie riet von einem Pflichteinbau für alle Haushalte ab und empfahl, bei Kunden mit hohem Verbrauch und bei Erzeugungsanlagen anzufangen.

Messstellenbetriebsgesetz und Neustart 2023

2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Sein Kern ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Es unterscheidet zwei Geräte. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler ohne Fernanbindung. Erst zusammen mit einem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem. Das Gateway muss die Schutzprofile und technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllen und zertifiziert sein.

Genau hier hakte es. Zertifizierte Gateways kamen Jahre später auf den Markt als geplant. Die Markterklärung des BSI von Anfang 2020, mit der die Einbaupflicht startete, stoppte das Oberverwaltungsgericht Münster 2021 in einem Eilverfahren. Danach stand der Rollout praktisch still.

Im Mai 2023 trat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Es schaffte die Markterklärung ab und erlaubt einen agilen Rollout, bei dem Geräte zunächst mit eingeschränktem Funktionsumfang eingebaut und später per Update erweitert werden. Außerdem legte es feste Zielquoten fest.

Wer heute ein intelligentes Messsystem bekommt

Seit 2025 ist der Einbau Pflicht für Haushalte und Betriebe mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, für Photovoltaikanlagen ab 7 Kilowatt und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen nach § 14a EnWG. Für diese Pflichtfälle gelten Quoten: 20 Prozent bis Ende 2025, 50 Prozent bis Ende 2028 und 95 Prozent bis Ende 2030. Wer unter den Schwellen liegt, kann den Einbau beim Messstellenbetreiber verlangen. Die jährlichen Entgelte für Verbraucher sind gesetzlich gedeckelt. Welche Messwerte an wen fließen dürfen, legt das Gesetz im Einzelnen fest. Das ist eine direkte Lehre aus den Datenschutzdebatten der Pilotphase.

Seit Anfang 2025 müssen alle Stromlieferanten einen dynamischen Tarif anbieten. Haushalte mit intelligentem Messsystem können damit Strom gezielt in Stunden mit niedrigen Börsenpreisen nutzen, etwa zum Laden des Elektroautos. Wie weit der Rollout tatsächlich ist, dokumentiert die Bundesnetzagentur in ihren Monitoringberichten. Der Abstand zu Ländern wie Italien, Schweden oder Spanien, die ihre Haushalte schon vor vielen Jahren nahezu flächendeckend mit fernauslesbaren Zählern ausgestattet haben, ist jedenfalls noch groß.