Offshore-Windenergie

Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept die Bedeutung der Offshore-Windenergie als wichtiges Element für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung hervorgehoben. Die Stromerzeugung auf hoher See soll künftig einen deutlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Die Ausbauziele für Offshore-Windparks (OWP) sind entsprechend ambitioniert. Bis 2030 sollen 25 GW Offshore-Windleistung in Nord- und Ostsee installiert werden.

Zu Beginn des Jahres 2013 waren Offshore-Windenergieanlagen mit insgesamt 280,3 MW Leistung ans Netz angeschlossen, so dass dem beschleunigten Ausbau hoher Handlungsbedarf zugeschrieben wird.

Aufgrund ihrer Abhängigkeit von schwankenden Wetterverhältnissen ist die Variabilität der Windenergieerzeugung im Vergleich zu konventionellen Stromerzeugungstechnologien relativ hoch.
Förderung des Ausbaus der Offshore-Windenergie

Der Ausbau der Offshore-Windenergie wird durch verschiedene Maßnahmen unterstützt. Die Wichtigsten sind die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die aktuellen Änderungen in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Regelung der Haftungsfrage und der koordinierten Netzplanung bei der Anbindung von Offshore-Windparks.
Genehmigungsverfahren

Für die Genehmigung aller Offshore-Windenergieanlagen außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der so genannten deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig. Über Standorte innerhalb der 12-Seemeilen-Zone entscheiden jeweils die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Herausforderung Netzanbindung

Die Bundesregierung hat Vorschläge der Arbeitsgruppe „Beschleunigung Offshore-Netzanbindung" in dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften aufgegriffen. Die EnWG-Novelle wurde am 29. November 2012 vom Bundestag verabschiedet und am 14. Dezember 2012 im Bundesrat bestätigt.
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