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Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau

Stromnetz

So geht das Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau

Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau? Sicherlich werden sich viele Leser fragen, wo muss man in Deutschland noch das Stromnetz ausbauen? Und die Antwort hierauf ist einfach: Im ganzen Land. Und gerade der Bedarf vom Ausbau vom Stromnetz hat verschiedene Gründe. Ein wesentlicher Grund ist die Umstellung der Energieversorgung in Deutschland, zu Gunsten von erneuerbaren Energien. Wo früher der Strom vom örtlichen Kohle-, Gas oder vielleicht von einem Atomkraftwerk gekommen ist, soll sich das grundlegend ändern. Nämlich mehr Strom aus der Windenergieerzeugung oder aus der Wasserkraft. Doch beides ist nicht überall möglich. Gerade Windenergie wird in Deutschland zum Beispiel vor allem im Norden Deutschlands, aufgrund der Nähe zu Nord- und Ostsee gewonnen. Doch den hier gewonnenen Strom muss man auch nach Baden-Württemberg oder nach Rheinland-Pfalz transportieren. Und das ist nur möglich, in dem das Stromnetz entsprechend ausgebaut wird. 

Das Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau

Die Politik hat 2011 auf den Bedarf vom Stromnetzausbau reagiert und ein Gesetz dazu erlassen. In diesem wird festgelegt, wie die Planung vom Ausbau vom Stromnetz zu erfolgen hat. Schließlich muss man hier, je nachdem wie die Stromtrasse verlaufen soll, eine Vielzahl an Aspekte berücksichtigen. So zum Beispiel der Umweltschutz, aber auch Interessen von Anwohner oder vom Verkehr. Um diese Interessen in einem Einklang zu bringen, aber auch das Verfahren transparent zu machen, gibt es das Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau. Hierbei handelt es sich um ein förmliches Verfahren, dass sich entweder in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur befindet oder bei den Landesbehörden oder bei beiden. Einem Planfeststellungsverfahren liegt immer eine Planung zugrunde, die kommt entweder aus der Politik oder von einem Energieunternehmen. Das Ziel vom Planfeststellungsverfahren ist es jetzt zu prüfen, in wie weit die oben genannten Aspekte durch den Ausbau vom Stromnetz berührt werden. So erfolgt zum Beispiel eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Aber auch Verbände, betroffene Gemeinden und Bürger werden im Verfahren gehört. Gerade um sich aber hier im Verfahren einbringen zu können, spielt die Transparenz eine sehr große Rolle. So sind zum Beispiel die Antragsunterlagen, aber auch andere Unterlagen zum Verfahren immer öffentlich. Diese werden von der zuständigen Behörde für das Verfahren veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird öffentlich, meist in den regionalen Zeitungen bekanntgegeben. 

Stellungnahmen werden berücksichtigt

Gerade die Öffentlichkeit der Unterlagen, erlaubt auch die Möglichkeit für Bürger, sich einen Eindruck vom Verfahren zu verschaffen. Je nach Planfeststellungsverfahren wird nicht selten noch zusätzliche Transparenz geschaffen, in denen zum Beispiel in betroffenen Gemeinden Einwohnerversammlungen stattfinden. Alle Stellungnahmen die es von den Gemeinden, aber auch von den Bürgern und Verbänden gibt, werden von der Behörden geprüft. Dazu gehören auch mögliche Gutachten, wie zum Beispiel aus der Umweltverträglichkeitsprüfung. Anhand dieser Erkenntnisse wird dann von der Behörde im Rahmen vom Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau entschieden, ob eine Genehmigung vom Antrag erfolgen kann oder nicht. Nicht selten ist es der Fall, das bereits während dem Verfahren sich Erkenntnisse ergeben, die zu einer Abweichung bei der Planung führt. Am Ende von einem Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau steht immer eine Entscheidung zur Genehmigung oder zur Ablehnung. Kommt es zu einer Genehmigung, so steht in dieser dann ganz genau, wie zum Beispiel die Stromtrasse zukünftig verlaufen darf. Und auch natürlich, auf was im Zusammenhang mit dem Bau geachtet werden muss. 

Planfeststellungsverfahren kann Jahre dauern

Bei einem Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau muss man wissen, hier handelt es sich um kein Verfahren was mal innerhalb von wenigen Wochen oder Monaten abgeschlossen wird. Vielmehr handelt es sich hier um Verfahren die teils über Jahre erfolgen. Hier spielt natürlich immer auch eine Rolle, wie groß das Vorhaben ist. Gerade wenn sich dei Stromtrasse zum Beispiel über mehrere Regionen, über mehrere Bundesländer erstreckt, ist ein solches Verfahren wesentlich zeitintensiver, als wenn es nur um eine regionalen Netzausbau geht. Zudem bedeutet die Genehmigung von einem Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau nicht automatisch, dass damit auch direkt der Bau erfolgen kann. Hier sieht nämlich der Gesetzgeber auch verschiedene Klagemöglichkeiten vor, ist man zum Beispiel als Verband, als Kommune oder als Bürger nicht einverstanden. Und natürlich hat auch der Antragssteller Klagemöglichkeiten, wenn er mit dem Verfahren oder mit Entscheidungen nicht einverstanden ist. Diese Klagemöglichkeiten die es gibt, können natürlich sich auf die Dauer von einem Planstellungsverfahren beim Stromnetzausbau erheblich auswirken.

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